Meldepflicht in der Ferienvermietung?
Mit DAC7 tritt eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft, die nahezu alle professionellen Ferienvermietungen betrifft.
Hintergrund der Regelung ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Das wiederum setzt eine EU-Richtlinie aus März 2021 um. Durch die Meldepflicht digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7) soll die Transparenz von Plattformen mit einem digitalen Geschäftsmodell erhöht werden. Das betrifft nicht nur große Portale wie Booking.com oder Airbnb, sondern auch Ferienvermietungen und Agenturen, und das bereits seit Januar 2023.
Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen, wann du von DAC7 betroffen bist, was du tun kannst und wie auch du DAC7-ready wirst.
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Welches Ziel verfolgt DAC7?
Wen betrifft DAC7?
Welche Daten müssen für DAC7 vorliegen?
Welche Fristen gelten bei DAC7?
Was ihr als Ferienvermietungen nun tun müsst.
Wie unterstützt vOffice bei DAC7?
Welches Ziel verfolgt DAC7?
DAC7 verpflichtet digitale Plattformbetreiber zur Meldung von Geschäftstätigkeiten über die eigene Plattform an die Steuerbehörden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Transparenz bei solchen Plattformen zu erhöhen. Sie soll gesetzmäßige Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten sicherstellen und Steuerflucht, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen.
In Kürze: Anfallende Steuern sollen richtig erfasst und von der Steuerbehörde erhoben werden können.
Wen betrifft die Richtlinie?
Von DAC7 betroffen sind Buchungsplattformen mit Sitz in der Europäischen Union. Das sind jedoch nicht nur die großen Plattformen. Auch Ferienvermietungen und Agenturen sind von der Richtlinie zu DAC7 betroffen!
Sobald eine Website betrieben wird, über die Unterkünfte für Eigentümer mit Wohnsitz in der Europäischen Union vermietet und Umsätze über diese Website generiert werden, gilt die Ferienvermietung als Plattformbetreiber! Wer also über eine eigene Webseite als Gastgeber agiert und eine Immobilie als Ferienwohnung oder Ferienhäusern vermietet, gilt als Plattform und ist ebenfalls betroffen.
Agenturinhaber*innen, deren Gesellschaftsform eine Kapitalgesellschaft ist, sind entsprechend verpflichtet, Einnahmen, die über die eigene Webseite erzielt werden, zu melden. Diese werden dann entsprechend in der Steuererklärung als Einkünfte aufgeführt, sofern die Vermietung über die eigene Webseite abgewickelt wurde.
Auch Schweizer Agenturen kann dies betreffen, sofern eine Unterkunft in der EU verwaltet wird.
Welche Daten müssen für DAC7 vorliegen?
Folgende relevante Daten müssen gemäß DAC7 an die Steuerbehörden gemeldet werden:
- Daten der Eigentümer*innen (Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationalität etc.).
- Steueridentifikationsnummer der Eigentümer*innen
- Bei Unternehmen die Handelsregisternummer
- Grundbuch-/Katasternummer der Unterkünfte.
- Erzielte Umsätze der jeweiligen Unterkunft aus Buchungen über die Website (abzgl. Provisionen) sowie die Anzahl der Vermietungstage.
Weitere Informationen hierzu findest du auf der Website der zuständigen Behörden.
Welche Fristen gelten bei DAC7?
DAC 7 gilt erstmalig für das zurückliegende Geschäftsjahr 2023. Das heißt, dass Ferienagenturen ursprünglich bis 31. Januar 2024 die Informationen mit den zuständigen Stellen teilen sollten.
Jedoch gibt es eine Fristverlängerung für die erste DAC7-Meldeperiode in Deutschland. Damit müssen Plattformbetreiber die Daten bis Ende März 2024 übermitteln.
Für die darauffolgenden Jahre wird die Frist zum 31. Januar voraussichtlich bindend gelten. Dadurch müssen zum jeweiligen Stichtag die DAC7-Daten jährlich vom zurückliegenden Kalenderjahr fristgerecht übermittelt werden.
Jetzt beraten lassenWas ihr als Ferienvermietung nun tun müsst.
ls Ferienvermietung mit Sitz in Deutschland sieht DAC 7 vor, dass die geforderten Daten selbsttätig den zuständigen Steuerbehörden zu melden sind. Um die Daten der Richtlinie erfolgreich zu übermitteln, müssen einige Schritte befolgt werden.
Hier zwei Beispiele, wie das aussehen kann:
DAC7 ohne technische Lösung
Sämtliche Eigentümer kontaktieren
Eigentümerdaten anfordern und auf Vollständigkeit prüfen.
Daten händisch in eine Exceltabelle übertragen.
Umsätze und vermietete Tage der Unterkünfte zusammentragen.
Daten in das dafür vorgesehene Format umwandeln.
Alle Daten manuell an das zuständige Amt für Steuern senden.
Korrekturen? Zurück zu Schritt 1!
Fertig.
Sich über vOffice informieren.
DAC7 mit vOffice
Sämtliche Eigentümer informieren.
Kaffee trinken.
Daten per vOffice übertragen.
Fertig.
Wie unterstützt vOffice bei DAC7?
Die für den Anwendungsbereich von DAC7 relevanten Daten können in vOffice direkt durch die Eigentümer gepflegt werden. Dadurch wird das Risiko fehlerhafter Informationen reduziert. Zugleich entlastet es die Agenturen bei ihrer täglichen Arbeit.
Die speziell für diesen Zweck in vOffice implementierten Datenfelder stellen zugleich die Basis für die Datenübermittlung dar. Zusammen mit den weiterführenden Informationen zur Auslastung werden die Daten automatisiert und fristgerecht an die zuständige Behörde übermittelt.
Du hast weitere Fragen zum Thema DAC7, wie die Vermietung von dir verwalteten Immobilien oder deine Unterkünfte davon betroffen sind?
Für mehr Informationen zum automatisierten Vorgehen in vOffice beraten dich unsere Experten gern. Werde auch du DAC7-ready!